Häufig gestellte Fragen von Arbeitgebern

Wir möchten Ihnen hier Fragen beantworten, die uns häufig von Unternehmen gestellt werden:

Ist Zeitarbeit nicht zu teuer?

Wenn Sie die direkten und alle indirekten Lohnnebenkosten Ihrer Mitarbeiter (einschl. der Entlohnung bei Krankheit, Urlaub, Feiertage usw.) kalkulieren, werden Sie feststellen, dass das Vorhalten einer eigenen Personalreserve zu teuer wird, zumal dann, wenn Sie diese nicht vollständig auslasten können.

Bei einem Einsatz unseres Personals bezahlen Sie nur die reine effektive Arbeitszeit, die unsere Mitarbeiter bei Ihnen im Einsatz sind. Alle Arbeitgebernebenkosten tragen wir. Es werden Ihnen nur die effektiv geleisteten Arbeitsstunden in Rechnung gestellt, d. h. Sie zahlen keine Sozialleistungen (Kranken-, Renten-, Arbeitslosen-, Pflegeversicherung), keine Krankheit, keinen Urlaub, usw.

Wenn Ihr Engpass überbrückt ist, geht auch der Aumann-Mitarbeiter wieder. Klar kalkulierbare Kosten: Rechnen Sie selbst! Gerne können wir Ihnen dies an einem Praxisbeispiel erläutern.

 

Wie ordere ich einen Mitarbeiter, wie ist der Ablauf?

Rufen Sie uns an (wir sind jederzeit für Sie erreichbar, an 7 Tagen, 24 Stunden) oder schicken Sie uns eine E-Mail oder ein Fax.

Erläutern Sie uns Ihre Wünsche, z.B. Qualifikation, Einsatzdauer, Beginn, erforderliche Arbeitsschutzkleidung usw. Gerne sehen wir uns auch den Arbeitsplatz und die gewünschten Tätigkeiten an, um Ihnen eine passgenaue Arbeitskraft zur Verfügung zu stellen.

Wir suchen den geeigneten Mitarbeiter/Kandidaten für Sie aus.
Sie erhalten ein Kurzprofil des Mitarbeiters/Kandidaten. Auf Wunsch vereinbaren wir ein Vorstellungsgespräch. Zum Einsatzbeginn ist der gewünschte Mitarbeiter bei Ihnen.

 

Was passiert, wenn der überlassene Mitarbeiter den Anforderungen nicht gerecht wird?

Wir tragen hinsichtlich der Auswahl unserer Mitarbeiter die Sorgfaltspflicht. Sollte ein Mitarbeiter die ihm übertragenen Arbeiten wider Erwarten nicht zu Ihrer Zufriedenheit erledigen, reklamieren Sie dies bitte umgehend. Der erste Tag der Überlassung ist dann für Sie kostenfrei und wir unternehmen alle Anstrengungen, um Ihnen schnellstmöglich einen geeigneten Mitarbeiter zu stellen.

Auch unsere Mitarbeiter sind Menschen, die krank werden und so für Sie ausfallen können. Selbstverständlich bieten wir Ihnen auf Wunsch an, innerhalb kürzester Zeit einen gleichwertigen Ersatz zu stellen.

 

Wie erfolgt die Abrechnung?

Wir berechnen nur die effektiv gearbeiteten (siehe oben) und von Ihnen gegengezeichneten Stunden. Dazu erhält der Mitarbeiter einen Stundenerfassugsbogen, den er ausfüllt und der von Ihnen geprüft wird.

Zu beachten sind ferner Zuschläge z. B. für Überstunden, Nachtarbeit, Feiertagsarbeit und, wenn vereinbart, Auslöse oder Übernachtung bei Ferneinsätzen. Die Höhe möglicher Zuschläge legen wir mit Ihnen vor dem Einsatz fest.

 

Haben unsere Mitarbeiter feste Arbeitsverträge und wie werden sie entlohnt?

Wir schließen mit allen Mitarbeitern einen schriftlichen Arbeitsvertrag ab. Diesem Arbeitsvertrag und der Entlohnung liegt der Tarifvertag den der BZA mit den DGB-Gewerkschaften abgeschlossen hat. Für unsere Mitarbeiter gelten alle üblichen Bestimmungen wie Rentenversicherung, Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Unfallversicherung, Arbeitsschutz, gesetzlicher Kündigungsschutz usw. Unsere Mitarbeiter haben selbstverständlich Anspruch auf bezahlten Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und auf  Lohnfortzahlung auch dann, wenn wir keinen Einsatz für den Mitarbeiter haben. Wir zahlen, je nach Entfernung zum Arbeitsort, einen Fahrkostenzuschuss sowie Urlaubs- und Weihnachtsgeld.

Gesetzlich geregelt ist die Zeitarbeit im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG).

Wenn Sie Verrechnungssätze von Zeitarbeitskräften vergleichen, sollten Sie immer prüfen, welchem Tarifvertrag der Entlohnung zu Grunde liegt.

 

Können wir eine/n Aumann-Mitarbeiter/in übernehmen?

Kein Problem.  Die Übernahme unserer Mitarbeiter (dieser muss selbstverständlich einverstanden sein) durch unsere Kunden ist kostenlos! Voraussetzung: Der Mitarbeiter wurde mindestens 6 Monate im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung von uns an Sie ausgeliehen.  Sie wollen den Mitarbeiter früher übernehmen?  Sprechen Sie uns an!

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